1. Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht könnte man als Sonderrecht der Arbeitnehmer bezeichnen. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (sogenanntes Kollektives Arbeitsrecht). Das Individualarbeitsrecht ist dem Privatrecht zuzuordnen, wohingegen das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht, sowie das Betriebsverfassungsgesetz, das Tarifvertragsgesetz und das Schwerbehindertengesetz dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.
Unsere Kanzlei wird für Sie gerne in allen Bereichen des Arbeitsrechtes tätig. Wir beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer außergerichtlich wie auch gerichtlich.
2. Steuerrecht und Steuerberatung
Das Steuerrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes. Es regelt die Festsetzung der Erhebung von Steuern und Abgaben zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Staat. Der Staat erhebt die Steuern, um mit diesen Einnahmen seine Ausgaben zu finanzieren.
Unsere Kanzlei wird für Sie gerne im Bereich der Steuererklärung, der Steuerveranlagung sowie dem Steuereinzug außergerichtlich wie gerichtlich tätig. Die Kooperation mit der Degen Jakobs & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH rundet unser Leistungsspektrum ab.
3. Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns, es ist im wesentlichen Privatrecht.
Das Handelsrecht ist in weiten Teilen im Handelsgesetzbuch geregelt, subsidiär gilt das BGB.
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Personenvereinigungen, es ist im wesentlichen Privatrecht. Das Gesellschaftsrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, so finden sich Regelungen im BGB, im HGB im GmbHG und im AktG usw..
Unsere Kanzlei berät Sie im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht insbesondere in den Grenzbereichen des Arbeitsrechtes zum Handelsrecht (z.B. im Handelsvertreterrecht). Im Bereich des Gesellschaftsrechtes findet die Beratung häufig im Bereich der Rechtsformwahl,
der Gründung einer Gesellschaft und des Gesellschafterstreits statt.
4. Erbrecht
Das Erbrecht könnte man als Summe aller privatrechtlichen Vorschriften verstehen, die den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Erben als Rechtsnachfolger verstehen. Das Erbrecht wird in Deutschland über Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet.
Unsere Kanzlei wird für Sie gerne in allen Bereichen des Erbrechts tätig. Dies beginnt bereits bei der Vermögensplanung des Einzelnen auch über seinen Tod hinaus, über den Erbfall und die Auseinandersetzung des Erbes durch die Erben. Wir beraten Sie gerne außergerichtlich wie auch gerichtlich.
5. Zivilrecht inkl. Vertragsgestaltung
Das Rechtsgebiet des Zivilrechts umfasst alle materiell rechtlichen und verfahrensrechtlichen Normen des Privatrechts bzw. auch des öffentlichen Rechts, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen. Es versteht sich als materielle Basis des Arbeitsrechtes, des Handels- und Gesellschaftsrechtes und des Erbrechts. Aber auch für das Steuerrecht hat das Zivilrecht eine erhebliche Bedeutung, da das Steuerrecht auf das Zivilrecht verweist.
Unsere Kanzlei berät Sie gerne außergerichtlich im Bereich des Zivilrechts und der Vertragsgestaltung. Aber auch im Bereich der gerichtlichen Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen oder aber der später nachfolgenden Zwangsvollstreckung beraten und vertreten wir Sie gerne.
6. Wirtschaft- und Steuerstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht ist als Sammelbegriff der Strafvorschriften zu verstehen, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen.
Unsere Kanzlei deckt aus dem weiten Bereich des Wirtschaftsstrafrechts insbesondere den Grenzbereich zum Steuerstrafrecht ab, da sich in diesem Bereich häufig Überschneidungen ergeben bzw. der Übergang fließend ist oder aber verschiedentlich Delikte aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit verwirklicht werden.