UNSERE

Tätigkeitsbereiche

1. Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht könnte man als Sonderrecht der Arbeitnehmer bezeichnen. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht),  zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber (sogenanntes Kollektives Arbeitsrecht). Das Individualarbeitsrecht ist dem Privatrecht zuzuordnen, wohingegen das Arbeitsschutz- und Arbeitszeitrecht, sowie das Betriebsverfassungsgesetz, das Tarifvertragsgesetz und das Schwerbehindertengesetz dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.

 

Unsere Kanzlei wird für Sie gerne in allen Bereichen des Arbeitsrechtes tätig. Wir beraten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer außergerichtlich wie auch gerichtlich.

mehr lesen
Das Arbeitsrecht ist wie nahezu alle Rechtbereiche einem stetigen Wandel unterworfen, so wird das Arbeitsrecht durch den Gesetzgeber, die Tarifvertragsparteien und die Rechtsprechung, insbesondere den EuGH ständig fortentwickelt.

2. Steuerrecht und Steuerberatung


Das Steuerrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes. Es regelt die Festsetzung der Erhebung von Steuern und Abgaben zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Staat. Der Staat erhebt die Steuern, um mit diesen Einnahmen seine Ausgaben zu finanzieren.

 

Unsere Kanzlei wird für Sie gerne im Bereich der Steuererklärung, der Steuerveranlagung sowie dem Steuereinzug  außergerichtlich wie gerichtlich tätig. Die Kooperation mit der Degen Jakobs & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH rundet unser Leistungsspektrum ab.

mehr lesen
So befassen wir uns immer wieder mit den Fragen, ob überhaupt bei unseren Mandanten eine Steuerpflicht besteht und damit eine Pflicht zur Abgabe entsprechender Erklärungen besteht. Die vom Staat erhobene Steuer dem Grunde und der Höhe nach zu Recht erhoben wird. Hauptaugenmerk legen wir auf die Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes der der Steuerveranlagung zugrunde gelegt worden ist oder werden soll.

 Kaum eines der von unserer Kanzlei angebotenen Rechtsgebiete ist ohne Kenntnis des Steuerrechts fundiert zu beraten. So hat die Begründung eines Arbeitsverhältnisses im Arbeitsrecht immer auch eine steuerrechtliche Folge für den Arbeitgeber und auch den Arbeitnehmer, dessen Arbeitslohn in der Regel der Lohnsteuer zu unterwerfen ist und der Arbeitgeber für die entsprechende Abführung der Lohnsteuer zu sorgen hat. Das Gleiche gilt natürlich auch für die im Rahmen eines Arbeitsverhältnis anfallenden Sozialversicherungsabgaben. So hat auch die Erbschaft oder die Schenkung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ebenfalls steuerrechtliche Auswirkungen, die man kennen sollte. Auch im Handels- und Gesellschaftsrecht sind Kenntnisse des Steuerrechts von fundamentaler Wichtigkeit, z.B. bei der Suche nach der geeigneten Rechtsform für den Steuerpflichtigen und sein Unternehmen.

 Als einen wichtigen und bedeutenden Teilaspekt im Rahmen der Tätigkeit unserer Kanzlei sehen wir die Vertretung unserer Mandantschaft im Bereich des Steuerstrafrechtes für die Bereiche Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.   Wir beraten Sie im Bereich der Selbstanzeige und vertreten sie im Verfahren gegenüber der Bußgeld- und Strafsachenstellen des Finanzamtes. Aber auch die gerichtliche  Verteidigung in Steuerstrafverfahren übernehmen wir für Sie.

3. Handels- und Gesellschaftsrecht


Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns, es ist im wesentlichen Privatrecht.

Das Handelsrecht ist in weiten Teilen im Handelsgesetzbuch geregelt, subsidiär gilt das BGB.

 

Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Personenvereinigungen, es ist im wesentlichen Privatrecht. Das Gesellschaftsrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, so finden sich Regelungen im BGB, im HGB im GmbHG und im AktG usw.. 

 

Unsere Kanzlei berät Sie im Bereich des Handels-  und Gesellschaftsrecht insbesondere in den Grenzbereichen des Arbeitsrechtes zum Handelsrecht (z.B. im Handelsvertreterrecht). Im Bereich des Gesellschaftsrechtes findet die Beratung häufig im Bereich der Rechtsformwahl,

der Gründung  einer Gesellschaft und des Gesellschafterstreits statt.

 

mehr lesen
Auch in diesem Bereich zeigt sich, dass verschiedene Rechtsgebiete  kaum voneinander zu trennen sind. Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechtes ergeben sich häufig Überschneidungen zum Arbeitsrecht und zum Steuerrecht, ohne diese Kenntnisse wäre eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Mandate häufig nicht möglich. Aber auch im Bereich des Erbrechts finden sich Überschneidungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht, wenn z.B. Ansprüche oder gesellschaftsrechtliche Beteiligungen in den Nachlass fallen oder für den Nachlassfall geordnet werden sollen. 

4.  Erbrecht


Das Erbrecht könnte man als Summe aller privatrechtlichen Vorschriften verstehen, die den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Erben als Rechtsnachfolger verstehen. Das Erbrecht wird in Deutschland über Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistet.

 

Unsere Kanzlei wird für Sie gerne in allen Bereichen des Erbrechts tätig. Dies beginnt bereits bei der Vermögensplanung des Einzelnen auch über seinen Tod hinaus, über den Erbfall und die Auseinandersetzung des Erbes durch die Erben. Wir beraten Sie gerne außergerichtlich wie auch gerichtlich.

mehr lesen
Eine erbrechtliche Beratung ist ohne die Berücksichtigung der steuerrechtlichen Folgen kaum noch möglich, weshalb unsere Stärke insbesondere in der engen Verzahnung der einzelnen Rechtsgebiete besteht.

5. Zivilrecht inkl. Vertragsgestaltung


Das Rechtsgebiet des Zivilrechts umfasst alle materiell rechtlichen und verfahrensrechtlichen Normen des Privatrechts bzw. auch des öffentlichen Rechts, die der Durchsetzung des Privatrechts im Einzelfall dienen. Es versteht sich als materielle Basis des Arbeitsrechtes, des Handels- und Gesellschaftsrechtes und des Erbrechts. Aber auch für das Steuerrecht hat das Zivilrecht eine erhebliche Bedeutung, da das Steuerrecht auf das Zivilrecht verweist.

 

Unsere Kanzlei berät Sie gerne außergerichtlich im Bereich des Zivilrechts und der Vertragsgestaltung. Aber auch im Bereich der gerichtlichen Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen oder aber der später nachfolgenden Zwangsvollstreckung beraten und vertreten wir Sie gerne.

mehr lesen
Das Zivilrecht wird von unserer Kanzlei als Dreh und Angelpunkt aller Rechtsgebiete, die in unserer Kanzlei bearbeitet werden verstanden. Nahezu kein Privatrechtsverhältnis unterliegt nicht der Besteuerung durch den Staat bzw. kann ohne steuerrechtliche Auswirkungen umgestaltet werden. Bei der Beratung und Gestaltung von Privatrechtsverhältnissen bildet das Zivilrecht die rechtlichen Boden mit den besonderen Ausgestaltungen im entsprechenden Spezialrechtsgebiet welches im BGB selbst verankert ist oder spezielle Regelungen in anderen Gesetzen, wie zum dem HGB, bereitstellen. So kommt eine Vertragsgestaltung für einen Unternehmer wohl nie um die Frage herum, ob der darin enthaltenen Leistungsaustausch, z.B. Verkauf eines PKW, nicht doch auch umsatzsteuerliche Folgen hat.

6. Wirtschaft- und Steuerstrafrecht


Das Wirtschaftsstrafrecht ist als Sammelbegriff der Strafvorschriften zu verstehen, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen.

 

Unsere Kanzlei deckt aus dem weiten Bereich des Wirtschaftsstrafrechts insbesondere den Grenzbereich zum Steuerstrafrecht ab, da sich in diesem Bereich häufig Überschneidungen ergeben bzw. der Übergang fließend ist oder aber verschiedentlich Delikte aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts mit verwirklicht werden.